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Alt 11.12.2012, 13:06   #9
Pointbreak
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Zitat von casiwolf Beitrag anzeigen
Nein, ich würde das nicht hinnehmen. Ich würde den Verkäufer schriftlich mit der Tatsache konfrontieren, daß die Rückschlagventile nicht funktionieren, dieses Manko nicht in seiner Artikelbeschreibung auftaucht und um Nachbesserung bitten...


Mal angenommen ein Auto XY Serie 1 war für eine schlecht dosierbare Kupplung bekannt.

Jetzt kauft jemand das Auto nach 5 Jahren und bemängelt dies schlecht dosierbare Kupplung als Gebrauchsmangel.

Na ja...
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