Zitat:
Zitat von Foxi
OK, noch ist Frankreich in der EU dann ist das Problem reduziert auf Recht zu bekommen, wenn bei dem Streitwert Dein Gegner im Ausland sitzt und erstmal auf seine (ungültigen case law basierten) AGBs verweist. Du musst also nach 6 Monaten erstmal drum streiten, dass es 24 sind und dann ist noch zu klären, ob ein Garantiefall vorliegt.
|
Sind jetzt 12 Monate seit noch nicht sehr langer Zeit, erst danach ist Beweislastumkehr.
Aber ich bin da voll bei Dir, auch wenn es eigentlich nicht geht, wenn ein Hersteller/Händler versucht, Service unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Mindestmasses zu liefern, dann vermeide ich den eher. Echt traurig sowas.