Ja ist seltsam, dass vom Tourismusverbot in der veröffentlichten Verordnung nichts steht. Allerdings in der Erklärung vom Minister
https://schleswig-holstein.de/DE/Lan...erordnung.html
Würde schon vermuten, dass Einreise für Sport als Tourismus gilt ("Sporttourismus").
Wäre nützlich, wenn jemand was Substielles findet, warum das falsch ist (Urteile). Dann könnte man einreisen. Oder
1. Variante klagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, könnte sich eine Knolle holen und das durchklagen, dauert aber lange.
2. Variante: Vorbeugender Rechtsschutz bei Gericht, also keine Knolle kassieren, sondern gerichtlich klarstellen lassen: zahlen die oft nicht, aber vielleicht mal fragen.
3. Variante ohne Rechtsschutzversicherung:
Für die Leute mit den Riesenwomos müsste sich eine Klage lohnen, weil die Chancen günstiger sind als der Wertverlust, wenn die Karre monatelang nur rumsteht.