Servus MacKiter.
Ganz einfach:
Ist rechtlich gesehen das selbe mit den Tourengehern auf den Almen.
Wo letztes Jahr bei einer Wanderer Gruppe ein kleiner Hund dabei war.
Die Kuh mit Kalb ist logischerweise heiß gegangen, Tourengeherin wurde letztendlich mit dem Hubschrauber weg geflogen. Der Fall ging durch die Medien, ( finale Urteile stehen noch aus, Bauer wurde mal in 1. Instanz verknackt) DANKE Alpenverein!, Landwirtschaftskammer hat Bauern unterstützt, final ging es rechtlich darum ( Am ENDE der TAGES muß ja bei einen Personenschaden IMMER einer hängen !) Alpenverein gegen Landwirtschaftskammer ! Wer ist dafür verantwortlich und wie schaut es rechtlich aus wenn Unfälle auf einer frei begehbaren Fläche geschehen, ist der Grundeigentümer dafür Verantwortlich ? Es war schon von einer kompletten Sperre das Almen die Rede und ist es genau genommen noch immer. Aktuell wird das Begehen ja nur rechtlich geduldet........................Soll heißen erlaubt ist es nicht wirklich.
OGH Urteile stehen noch aus.
Werden wieder ein paar Rechtsverdreher ordentlich gut daran verdienen, Versichert sind die ja alle, haben ja nix besseres zu tun.
( ANMERKUNG: WIR SIND IM RECHTSSYSTEM DES MARIONETTENSTAAT ÖSTERREICH), Rechtliche parallelen mit den Schmähbefreiten großen Bruder aus Deutschland zu ziehen währe fatal und auch nicht richtig.....................