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Alt 03.06.2019, 12:04   #35
cor
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Hi Flo

Wenn der Verkäufer nicht explizit die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann ist Dein erster Schritt nun, nach Deiner Wahl entweder die Beseitigung der Mängel oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen (Nein, Du kannst nicht direkt das Geld zurück verlangen. Der Verkäufer hat das Recht, nachzubessern.). Die Aufwands- und Transportkosten hat dabei der Verkäufer zu tragen. Dabei ist eine angemessene Frist (z.B. 2-3 Wochen) zu setzen, per Einschreiben.

Falls das dann nicht geklappt hat, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Auch wieder per Einschreiben.

Falls auch das nicht fruchtet hast Du alles gemacht und der nächste Schritt ist ein Rechtsanwalt. Hoffe ich aber nicht, dass Du den brauchst. Meine Einschätzung: Wahrscheinlich knickt er bereits beim ersten Einschreiben ein und gibt nach... das Einschreiben wäre schliesslich der erste Beweis im Streitfall. Er wird also daran merken, dass Du es durchaus ernst meinst.


Geändert von cor (03.06.2019 um 12:17 Uhr)
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