Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.05.2019, 10:45   #12
muellema
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2018
Beiträge: 1.381
Standard

Also ich sehe das ähnlich

Der Auzug aus einem Ratgeber:
Durchsucht den Verkaufstext nach konkreten, sachlichen Aussagen, welche Ihr auch auf Bildern erkennen könnt. Eine klare Aussage ist "keine Schäden und keine Reparaturen". Darauf könnt Ihr den Verkäufer auch nach dem Kauf noch festnageln, zur Nachbesserung oder Rücknahme auffordern. Das BGB gibt Euch da Rückendeckung (§ 437). Auch der häufig verwendete Satz "Privatverkauf; keine Garantie und keine Rücknahme!" gilt hier nicht. Lediglich ein Widerruf des Kaufes ist beim Privatverkauf nicht erzwingbar. Zudem gilt: Ihr als Käufer müsst nachweisen, dass der Schaden/Mangel schon zu euch ankam. Schaut deswegen am besten direkt, wenn der Kite ankommt, in der Wohnung mal rüber.

Es wurde ja offenbar eine klare und deutliche Aussage über den Zustand getroffen. Wenn "wie neu" dann muss es auch WIE NEU sein. Anders wäre es bei "neuwertig" -> das würde leichte Gebrauchsspuren einschließen (ob die Spuren auf den Bildern als leicht durchgehen... eher nicht).

Das ist auf jeden Fall ein erheblicher Sachmangel und daher hat der Verkäufer nach BGB die Chance, nachzubessern!
muellema ist offline   Mit Zitat antworten