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Alt 07.09.2020, 11:06   #8
ShortSqueeze
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wie schon erwähnt, bietet sich bei den meisten Kreditkarten das Charge Back Verfahren an.
Hier reicht der Nachweis, daß die Fluglinie die Leistung nicht erbringen konnte und die Kreditkartenfirma erstattet den Betrag zurück.
Mastercard und VISA haben das beide.
Ich würde diesen Weg gehen.

Denn meine Erfahrungen mit TAP sind so, daß man im Falle berechtigter Forderungen vor Gericht gehen muss. Haben schon 2x gegen TAP geklagt, einmal selber, einmal über Flightright.
Beide Male ist die TAP nichtmal zum Prozess erschienen.
In der Summe scheint die Mauerstrategie trotz der zusätzlichen Prozesskosten für die TAP ja aufzugehen, weil wahrsch. zu wenig Leute ihre Recht bis zum Ende durchsetzen.

Jetzt hab ich noch eine Frage:
Wie sind denn die aktuellen Flüge, finden aktuell alle Flüge, die auf der TAP Seite angeboten werden auch statt ?
Der Flug Sonntag ist ja laut FLightstat auch geflogen.
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