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Alt 27.12.2021, 08:14   #13135
ShortSqueeze
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Zitat von RandomTyp Beitrag anzeigen

Ps: ob das Argument bei der Verwandtschaft tatsächlich Gefahr im Verzug war, weiß nicht nicht. Jedenfalls haben sie sich irgendwas als Rechtfertigung ausgedacht und sind einfach ins Haus. Bzw. Sie sind erst ins Haus und haben sich dann irgendwas ausgedacht.
hab dazu was gefunden:
Zitat:
Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Eine Hausdurchsuchung kannst du, wenn die Polizeibeamten erst einmal in der Wohnung stehen, nicht verhindern. Lass dir den Durchsuchungsbeschluss des Richters zeigen und eine Kopie geben. Sofern die Polizei nur klingelt, sollte man die Tür nicht öffnen, sondern besser durch die Tür mit den Beamten sprechen. Häufig geben Polizeibeamte an, auf Grund von Cannabisgeruch Gefahr im Verzug geltend machen zu können und daher ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss eine Wohnung durchsuchen zu können. Mit Gefahr im Verzug ist dabei die Gefahr der Beseitigung von Beweismitteln gemeint.
Viele Gerichte bestätigen ein solches Vorgehen, da Cannabisbesitz schon in geringsten Mengen eine Straftat ist und daher polizeilich verfolgt werden müsse. Einige Gerichte urteilen aber auch anders, da von bloßem Cannabisgeruch noch nicht auf eine nicht-geringe Menge geschlossen werden könne und somit die Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung nicht gegeben sei (LG Hamburg, Beschluss vom 14.09.2009 - 628 Qs 26/09 – juris).

Insbesondere bei Wohngemeinschaften müssen auf dem Durchsuchungsbeschluss die konkreten Räumlichkeiten benannt werden, die durchsucht werden sollen. Räume unverdächtiger dritter Personen dürfen nicht durchsucht werden. Wie immer muss man sich als Betroffener natürlich jeglichen Zwangsmaßnahmen der Polizei beugen und kann diese im Zweifel erst im Nachhinein juristisch überprüfen lassen. Ein Beweisverwertungsverbot ist allerdings auch bei klar rechtswidrigen Polizeimaßnahmen in Deutschland sehr selten, gefundene Beweismittel werden daher regelmäßig trotzdem strafrechtlich verwertet.
was mich wirklich stört ist die Tatsache, daß die Polizei rechtswidrig durchsuchen kann und die dabei gefundenen Sachen dann auch verwertet werden.
Aber OK, ist alles am Thema vorbei. Jedenfalls wenn man Bullen an der Tür vermutet nicht aufmachen, soviel ist klar, und erstmal Durchsuchungsberechtigung unter der Tür durchschieben lassen.
Im Fall von Corona wird da nix kommen.
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