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Alt 01.12.2021, 15:44   #12770
Pistolera
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Zitat von Jan:)! Beitrag anzeigen
Da ist es doch schön, dass wir hier im Forum so eine Koryphäe des deutschen Verfassungsrechts zur Verfügung haben.

Für mich wäre spannend, auf welche besondere Ausbildung oder meinetwegen auch Lebensleistung deinerseits, du deine Meinung begründest, die Rechtslage besser einschätzen zu können, als das höchste deutsche Gericht.
Du hast Recht, wir sollten all diese Fragen nicht einfachen Bürger*innen überlassen, sondern nur noch Koryphäen und Rechtswissenschaftlern. Schleißlich haben diese auch für unsere Freiheit gekämpft.

Und Wahlen schaffen wir auch gleich ab, was zählt, ist propagierte Lebensleistung weniger gegenüber solchen Experten wie Du es bist.

Meine Argumente liegen klar auf dem Tisch. Nebelkerzen, Angriffe gegen meine Person o.ä. beweisen Deine Begrenztheit. Ergo, entweder setzt Du Dich mit meinen Argumenten auseinander, oder Du kannst den Schwanzvergleich mit Deinesgleichen machen, mit mir jedenfalls nicht.

Ich denke aber, dass in Deinem Kopf so einiges falsch läuft, ehrlich gesagt. Da Du damit nicht allein bist, ist es logisch, dass Du denkst: Passt schon.

Interessanter Artikel aus dem Tagesspiegel 2008 dazu:

Das Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Pendlerpauschale zeigt einmal mehr, wie die Karlsruher Richter die für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats notwendige Balance der Gewaltenteilung zugunsten der Judikative aushöhlen. Die im Vergleich zu anderen rechtsstaatlichen Verfassungen recht einmalige Machtstellung unseres Verfassungsgerichts birgt die Gefahr des Justizstaats in sich. Umso wichtiger wäre einsichtige Selbstbeschränkung des Gerichts durch Konzentration auf seine Rolle als „Hüter der Verfassung“. Stattdessen schlüpft Karlsruhe seit Jahrzehnten immer wieder in die Rolle des Volkssouveräns, der gesetzgebenden Gewalt des Parlaments. Einzelne Ausrutscher in der Rechtsprechung mögen verzeihlich sein. Es ist die Tendenz, die langsam gefährlich wird.

Gewiss tragen Entscheidungsschwächen des Parlaments sowie die zunehmende Neigung der Unterlegenen im politischen Entscheidungsprozess, die Sache in Karlsruhe erneut auszufechten, zu dieser Entwicklung bei. Aber niemand zwingt das Gericht, diese Fehlentwicklungen durch seine Rechtsprechung noch zu fördern. Tatsächlich führt die wiederholte und zunehmende Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Legislative durch die Mehrheit der Karlsruher Richter nicht zu einer – der Aufgabe des Gerichts gemäßen – Stärkung der Verfassungsordnung. Im Gegenteil. Durch extensive, ja expansive Nutzung seiner eigenen Stellung trägt das Gericht dazu bei, die Gewaltenteilung als Eckpfeiler unserer Verfassung schleichend auszuhöhlen. Unser Grundgesetz will keinen Justizstaat. Doch wer kann Karlsruhe stoppen? Kein anderes Verfassungsorgan vermag die Mehrheit der Verfassungsrichter in ihrer Selbstüberschätzung hindern. Nur die Richter selbst können sich beschränken und korrigieren. Dazu kann öffentliche Meinung beitragen. Leider aber übersieht diese oft - aus Respekt vor dem obersten Gericht - gerade die Beiträge aus Karlsruhe zu Politik- und Demokratieverdrossenheit.


Geändert von Pistolera (01.12.2021 um 16:17 Uhr)
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