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Alt 20.05.2021, 23:10   #10379
kitesven
gitano
 
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Zitat von set Beitrag anzeigen
Ein Familenrichter ist nun mal nicht für zuständig Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen.
so wie ich das verstanden habe, hat er keine anordnung gegen behörden getroffen, sondern die maskenpflicht zum schutz der kinder aufgehoben. (jetzt mal egal, ob man das sinnvoll findet).
und diese zuständigkeit meint er gehabt zu haben.
ob das dann rechtsbeugung ist? oder nicht eher fehleinschätzung?
ist ja ok, wenn ein OLG das dann aufhebt.
aber den dafür gleich einzuschüchtern, öffentlich zu steinigen und hauszudurchsuchen?
das ist eine botschaft! eine botschaft an alle anderen richter, sich gefälligst opportun zu verhalten.


Zitat:
Zitat von set Beitrag anzeigen
wir sind hier nicht in den USA.
das ist kein kluges argument dagegen, das "es bereits klagen gibt".
reitschuster sagt ja: akt3 (klagen) gibts schon und kommt bei uns auch noch.
und ich vermute, da wird er recht haben.
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