Zitat:
Zitat von kitesven
das machst du dir zu leicht.
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Nein mache ich nicht. Ein Familenrichter ist nun mal nicht für zuständig Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Dafür sind Verwaltungsgerichte zuständig. Von daher ist mein Vergleich schon sehr passend, denn er Konstruiert genau solch einen Urteil eines Richter außerhalb seines Zuständigkeitbereiches. Die Urteile des Richter aus Weimar wurden überings vom Oberlandesgericht in Thüringen genau mit dieser Begründung wieder aufgehoben.
Zitat:
abwarten.
in den USA laufen ja wohl schon klagen gegen das (frei übersetzt) gesundheitsamt.
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Wir sind hier nicht in den USA. Erinnert mich an einen „Anwalt“ der fleißig seinen Jüngern das Geld aus den Taschen zieht um angeblich in den USA eine Schadenersatzklage Gegend deutsche Politiker und Wissenschaftler einzureichen.