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Alt 21.12.2017, 08:01   #4823
Sebastian_Kroll
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Zitat von switch Beitrag anzeigen
Hab noch mal nachgedacht, warum ich Aktien geschrieben habe statt Anleihen.
Meine ich so: Wenn die Holding Insovent ist hat die EZB für ihre Anleihen doch nur noch die Sicherheit der Holding und kann nicht auf Poco oder sowas zugreifen. DIe Holding ist ja gerade ein Schutz gegen Insolvenz der Betriebe. Die EZB kann als vorranig behandelter Gläubiger auf etwas zu verzichten oder die Insolvenz zu riskieren. Wieviel Anleihen die EZB hat weiss ich nicht. Aber das wäre auf jeden Fall ein "Gewinn" für die beteiligten Betriebe wenn durch die Auflösung der Holding die EZB auf Anleihen verzichten muss.
Also ich meine, wenn du Anleihen auf eine Holding kaufst, kaufst du zwar nicht die Kursschwankungen, aber im Insolvenzfall den gleichen Verfall.

Ob ich nun Aktien für einen Kurs von 5 EUR Kaufe oder Anleihen, spielt ja bei einem Betrug keine Rolle. Wenn sich herausstellt dass die Holding das Geld in die Töchter verschoben hat auf die kein direkter Zugriff besteht ist das Geld futsch. Egal ob ich Anleihen oder Aktien gekauft habe, bei den Anleihen bin ich nur vorrangig behandelt in der Insolvenz, falls was da ist. Dachte ich zumindest?

Wenn es so gelaufen ist, dass man Probleme der Stammbetriebe kaschieren wollte in dem man mir der Holding an die Börse geht um dort Kapital zu beschaffen diese Probleme zu kaschieren und selbst auch gut mit den Aktien gespielt hat, dann dürfe da nicht viel übrig sein in der Holding. Ein Kurseinbruch von 90% bei Ermittlungen von Insiderhandel und so schlechter Informationsstrategie deutet je eher darauf hin, dass die Abwicklung mit 90% -100% wahrscheinlich ist.
Vereinfacht kann man natürlich schon sagen, dass wenn absolut nichts mehr da ist, dann ist es im Endeffekt egal, ob Aktien oder Anleihe.
Vom Grundsatz her sind diese allerdings komplett unterschiedlich.
Als Anleihenbesitzer bist Du schließlich unbesicherter Gläubiger der Firma, als Aktionär bist du Anteilseigner des Unternehmens.

Dementsprechend kannst als Anleihenbesitzer deine Forderung bei einer Insolvenz zur Tabelle anmelden, am Ende erhälst dann eine gewisse Quote( je nachdem welche Forderungen noch da sind und welche Vermögenswerte vorhanden sind). In der Regel sollte da schon nochwas rausspringen, die Erwartungen kann man gut an den Anleihenkursen sehen.

Als Gesellschafter sieht´s da ja schon anders aus, streng genommen solltest Du an auf anderen Seite sitzen, da Du Schuldner bist( da Mitinhaber des Unternehmens).Erst wenn es am Ende einen Überschuss geben sollte,bist Du dann als Aktionär am Ende der Kette und solltest was bekommen( was aber sogut wie nie der Fall ist.

Im Bezug auf Steinhoff stellt sich also nun die spannende Frage, inwieweit die Schulden im Bezug auf die Werthaltigkeit der diversen Beteilungen und dem EK steht.
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