Zitat:
Zitat von Soso000
Lach...am besten gar nicht. Die Bundesschafffahrtsordnung gilt wie in der amtlichen Überschrift genannt nur auf Bundeswasserstrassen. Schon mal da gekitet? Hmmm???...vielleicht nicht sicher???? Nanana, wir werden doch nicht einfach irgendwo illegal kiten und uns nicht an die Vorschriften halten, weil wir sie nicht mal lesen wollten...
Dazu gehören alle angeschlossen Gewässer, die dort genannt sind. Sind einige Seen, z.B. Trebelsee.
In allen diesen Gewässern gilt ein generelles Kiteverbot, 8.13, also der ganze See, toll oder? Nur in wenigen ausgewiesenen Strecken kann es gnädigerweise erlaubt werden, nur die wenigsten haben eine (da z.B. klein und nur für südliche Richtungen)...und die sind nie an einer Badezone...
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?????
Du meinst wohl Bundesschifffahrtsverordnung?
Die gibt es nicht!
Innerhalb Deutschlands gelten die Verordnungen der einzelnen Länder, das ist deren Hoheit. Da liegt aber immer die Seeschifffahrtsverordnung zugrunde mit Einschränkungen oder Erweiterungen.
Aber in allen diesen Verordnungen sind Badezonen(mit Bojen eingefasst) absolutes Tabu für jede Art von Fahrzeugen und Sportgeräten.
Es werden sogar Ballspiele und Luftmatratzen oft nicht toleriert