03.11.2011, 20:36
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#64
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Registriert seit: 05/2010
Ort: Ostösterreich
Beiträge: 2.241
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Zitat:
Zitat von --==HiGHFisch==--
...Wenn mich jemand mit der Sache mandatiert (irgendwer hier wird doch ne Rechtsschutzversicherung haben?), kann ich mich gern genauso gewissenhaft darum kümmern, wie um jeden anderen Fall auch...
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Wie? Müßte der zukünftige Mandant dort kiten gehen und dann gegen den Strafbescheid mit Deiner Hilfe berufen?
Es könnte argumentiert werden, dass es diesen Unterschied zw. Kiten und Surfen gibt: Der deutlich größere Gefahrenbereich durch die langen Leinen im Vergleich zum viel kürzeren Mast.
Viel Erfolg beim Bekämpfen des Verbotes!
LG AXXI
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