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Alt 02.11.2020, 18:25   #22
Ascended
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Zitat:
Also ist man Tourist, Gewerbetreibender oder Einheimischer.
Das ist deine Interpretation

Ich fahr ans Meer um Individualsport zu treiben, was ja erlaubt ist.

Zitat:
Entscheidend für den touristischen Zweck ist die gewerbliche Zielrichtung der Anbieterin oder des Anbieters, nicht der Nutzungszweck der oder des einzelnen Reisenden. Es geht um Ausflugsfahrten im Sinne von § 48 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wobei die Verkehrsmittel nicht auf diejenigen des Personenbeförderungsgesetztes begrenzt sind. Bahnen, Schiffe und Flugzeuge sind auch von Absatz 2 erfasst. Ausflugsfahrten sind demnach Fahrten, die der Unternehmer nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt. Auch Reisen zu Erholungsaufenthalten werden erfasst (§ 48 Absatz 2 PBefG). Wie auch bei allen anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr gilt § 3.
Also wer auf eigne Faust ans Meer fährt ist auch kein Tourist.

Zitat:
"Touristen müssen spätestens bis zum 2. November aus Schleswig-Holstein abreisen."
....
wo steht da was von Beherbergung?
Wo hast du denn diese Passage gefunden? Sicher unter "Beherbergungverbot" , oder? und wie gesagt, wir sind ja im Sinne der Verordnung keine Touristen


Geändert von Ascended (02.11.2020 um 18:45 Uhr)
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