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Alt 30.03.2021, 09:05   #20
Ascended
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Zitat:
Der Hammer ist eigentlich das das Ordnungsamt aus SPO in der Nacht bis zum EIDERSPERRWERK fährt und Tickets verteilt ( 2 meiner Kumpels müssen 130€ Löhnen) ..das sind fast 40km ..soviel zum Thema Ortsnahe Lage.
Auch wenn 40km jetzt vielleicht bisschen übertrieben sind aber du beziehst dich ja bestimmt auf den Post von SPO auf FP, insta und Co.
Dort iwurde geschrieben das ab jetzt das übernachten am Strand und Deich härter bestraft und kontrolliert wird und man auch nicht mehr in Ortslage nächtigen soll. Das klang für mich nach leben und leben lassen, nach dem Motto: haltet euch von den Hotspots fern, dafür drücken wir weiter draußen nen Auge zu. Und dann direkt wenige Tage später so ne Aktion wo selbst 20km weg von SPO, ohne Verbotsschild, ohne Verwarnung direkt Anzeigen verteilt werden. Echt linke Nummer!

Zitat:
Einfach mal die Fresse halten, wenn man einen Fehler begeht
Was für einen Fehler? Ich tue doch niemanden weh wenn ich über Nacht auf einem Parkplatz der auch noch weit abseits irgend einer Siedlung liegt stehe?! Der einzige "Fehler" ist, das ich gegen untransparente, vorgeschobene, in dieser Situation völlig unsinnige Regelungen verstoße und das ist in meinen Augen kein Fehler.
Und wenn der Ordnungshüter kein Augenmaß walten lasst, sondern nur die $-Zeichen in den Augen hat und dann mit irgendwelchen unsinnigen Paragraphen von Gesetzen von nen noch kein Mensch was gehört hat kommen, dann nehme ich mir auch das Recht Schlupflöcher zu suchen.

Zitat:
Nee: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh....psml&max=true

Die Landesordnung regelt das anders
Aber darin steht auch das Verkehrsrechtliche Regelungen unberührt bleiben. Heißt auf deutsch, Verkehrsrecht sticht Landesverordnung.
Bloß ist das mit der Wiederherstellung der Fahreignung an sehr enge Bedingungen geknüpft und ist nicht so ein Selbstläufer wie viele in der Camping Community glauben. Man darf nichts auf oder raus stellen, nichts kochen, maximal 10h stehen und man muss sich auf dem Weg nach XY befunden haben als man zB müde wurde. Das mit dem Alkohol trinken hingegen ist Vorsatz und zählt nicht.

Auch sehr interessant finde ich das vom übernachten in dem Gesetz überhaupt keine Rede ist:
" Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden."
Ab wann zählt ein WoMo/Bus als aufgestellt und benutzt? Dh theoretisch könnten die einen schon Anzeigen wenn man in seinem Bulli aufn Parkplatz vorm Spot chillt!?
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