Zitat:
Zitat von Kappe
Sehe ich auch so.
Wenn der Parkplatz nicht deutlich gekennzeichnet ist, dass dort Wohnmobile nicht stehen dürfen, würde ich jeden Strafzettel direkt über einen Rechtsanwalt anfechten, denn dann darf ich da stehen (nicht campen) um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
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Nee:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh....psml&max=true
Die Landesordnung regelt das anders