Zitat:
Zitat von mazZe
Wurde mE eher ausgeweitet:
(1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Die Einreise zum Dauercamping nach § 1 Satz 2 ist erlaubt; zu Freizeitzwecken ist sie nur erlaubt, sofern sie für Tätigkeiten nach § 6 Absatz 4 bis 11 oder für private Besuche bei Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein erfolgt.
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Mir wurde heute durch das Tourismus Zentrum in St. Peter Ording gesagt,.. Die Einreise aus allen Bundesländern ist ab 18.5 erlaubt,für Tagestouristen.