Ich glaube das mit der Haftung hängt auch davon ab, ob dabei Geld fließt. Wenn mir der Grundbesitzer erlaubt - auch nur mündlich- , dass ich das Gelände benutzen kann, wird ihm wohl nichts passieren können. Falls das Thema Haftung zur Sprache kommt, würd ich ihm ohne weiteres eine Ausschlußbestätigung anbieten. Wenn das Ganze aber entgeltlich stattfindet - bei uns in Ö ist das zB auf manchen Flugfeldern der Fall - kann's schon anders aussehen, aber da kenn ich mich rechtlich nicht so aus...
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