als Service, weil ich es eh gerade auch gelesen habe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...kogebiete.html
Und bevor wir hier auch spekulieren, eindeutig:
"Verstöße gegen bestimmte Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit oder - in schweren Fällen - sogar als Straftat mit entsprechenden Konsequenzen eingestuft." (§ 73 Abs. 1a Nr. 1 bis 24 IfSG n.F.)