Zitat:
Einreise nach Schleswig-Holstein
Nur aus touristischen Zwecken nach Schleswig-Holstein zu kommen, bleibt auch nach dem 4. Mai verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten.
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Ohhh, den Abschnitt hatte ich ganz überlesen🙈👍
Bloß mit übernachten im Bulli könnte tricky werden.
Frag mich nur ernsthaft wie die in der Praxsis einen Touristischen oder Freizeitzweck von Kontaktarmen Sport unterscheiden wollen. "Nein, ich bin nicht hier um den Tag am Strand zu verbringen. Ich geh hier gleich joggen"