Zitat:
Zitat von MaxPower
Die Beweisaufnahme ohne gerichtliches Urteil ist weniger wert als die gerichtliche Beweisaufnahme in Verbindung mit dem Richterspruch im Rahmen der Verhandlung.
Wenn dies den gleichen Wert hätte, könnte man Gerichtsprozesse doch auch abschaffen, oder nicht?
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Ich weiss nicht wo du sowas alles gelesen oder gehört hast. Aber es ist einfach völlig chaotisch was du schreibst.
Also eine Beweisaufnahme hat doch keinen "Wert"..
Nimm mal an, es gibt Beweise und du sagst als Richter. das is so sonnenklar, ich brauch keinen Zeugen und keine Aussage mehr. Gutachten sagt alles.. Verhandlung ist Zeitverschwendung.. hör ich eh nur AUsreden und bekanntes..
Und nochmal.. ein Gerichtsprozess ist ein Gerichtsverfahren.. ein Strafbefehl ist Teil eines Strafverfahrens und eines Gerichtsverfahrens.. und ein Strafbefehl ist ein gerichtliches Urteil.. .. um himmels willen.. bitte.. einfach mal ein buch lesen.. die dinger mit nem deckel und nem boden und papier zwischendrin..