...gegen Beratungsresistenz ist kein Kraut gewachsen. Du kannst mit weiteren Verstößen anderen Wassersportlern ebenfalls schaden. Falls das so sein wird , was ich nicht hoffe, würde ich es begrüßen, dass das Bußgeld bei erneuter Feststellung der Person möglichst 4-stellig wird (Vorsatz kann dann vorausgesetzt werden
). Kopfschüttelnd!!!