Zitat:
Zitat von KiteKaliber
Also ich sag das mal so!
Wer ein Gefährt steuert,
egal ob an Land,
zu Wasser oder in der Luft ist immer ausweichpflichtig gegenüber Herren b.z.w. Führerlosen Gegenständen,
da ist nichts mit Teilschuld.
Beim Wasserski mag das anders sein, da das eine fest installierte Anlage ist und kein frei steuerbares Gefährt!
Noch gar nicht lange her hat meine Liebste im absoluten Halteverbot geparkt, einer ist drauf gefahren und war zu 100% Haftbar!!
Vor allem da bei einem treibenden Kiter im Wasser mit Hindernissen zu rechnen ist!
Ich wär sofort beim Anwalt und würde es drauf ankommen lassen!
Gruß "Doni"
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Denke ich auch, egal ob auf Kite oder als Surfer.
Der "Überfahrer" war zu schnell und konnte nicht ausweichen.
Was wäre wenn es ein schwimmendes Kind wäre?
Würdest da ja auch nicht sagen es hat Teilschuld.
Aber einfach aus fäirnes würde ich sagen beide pech gehabt und jeder kauft sich was neues....