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Alt 24.05.2007, 19:33   #14
KiteKaliber
wirelesskiteerfinder
 
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Also ich sag das mal so!

Wer ein Gefährt steuert,
egal ob an Land,
zu Wasser oder in der Luft ist immer ausweichpflichtig gegenüber Herren b.z.w. Führerlosen Gegenständen,
da ist nichts mit Teilschuld.

Beim Wasserski mag das anders sein, da das eine fest installierte Anlage ist und kein frei steuerbares Gefährt!

Noch gar nicht lange her hat meine Liebste im absoluten Halteverbot geparkt, einer ist drauf gefahren und war zu 100% Haftbar!!

Vor allem da bei einem treibenden Kiter im Wasser mit Hindernissen zu rechnen ist!

Ich wär sofort beim Anwalt und würde es drauf ankommen lassen!

Gruß "Doni"
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