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Alt 09.03.2014, 18:33   #16
AXXI
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Ort: Ostösterreich
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Idee Schadenersatz


Freiwillig werden die sicher keinen Cent zahlen, da bleibt wohl nur zu klagen. Würde eintritt verlangt werden, hätte man beste Chancen auf Schadenersatz.

Haftbar ist die Podersdorf Tourismus- und Freizeitbetriebs-GmbH, Hauptstraße 2, 7141 Podersdorf am See. Tel: +43 2177 2227, Fax: +43 2177 2170, www.podersdorfamsee.at, info@podersdorfamsee.at, Geschäftsführer Walter Gisch.

Ich denke es wäre nicht schwer das Gericht zu überzeugen, dass grobe Fahrlässigkeit durch die praktisch ungesicherten Stahlstangen vorliegt. Gisch wäre bei Personenschaden wohl persönlich haftend. Er dürfte nicht der hellste sein, was für den Bürgermeister ja sehr praktisch ist.

Hier ein wegweisendes Urteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...04_02B0000_000

Infos zu diesem Urteil:
http://www.pm-anwaelte.at/de/publika...erhaftung.aspx


Auch ohne gezahlten Eintrittsgeld würden die Verantwortlichen für Schäden Haften:

Zitat:
Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden zu treffen (RIS-Justiz RS0023355). Voraussetzung der Haftung ist die Erkennbarkeit der Gefahrenlage, die auch durch das Verhalten Dritter ausgelöst werden kann (RIS-Justiz RS0023801; RS0023231).
Eine Rechtsschutzversicherung wäre praktisch.

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