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Alt 21.11.2020, 17:54   #6
sober_bloke
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Da steht:

" ► Pakete von einer Privatperson an eine andere Privatperson
Im Falle eines Verkaufs von Privat an Privat z.B. via eBay gilt kein besonderer Verbraucherschutz. Der Paketempfänger trägt das Transportrisiko gemäß § 447 Abs. 1 BGB.

Der Absender kann nur in Haftung genommen werden, wenn er das Paket nachweislich zu schlecht verpackt hat. Oder wenn der Absender das Paket unversichert verschickt hat, obwohl versicherter Versand vereinbart war."

Was heißt denn nachweislich schlecht verpackt?

Hätte der Absender einen anderen Karton genommen, die Kanten mit Paketband abgeklebt, eine Innenverpackung verwendet bzw. die Kleinteile extra in einen Plastikbeutel etc. verpackt und ins Paket reingelegt, dann wäre wahrscheinlich nichts verloren gegangen.

Ist das dann jetzt schlecht verpackt und die Schuld des Absenders?

Kann man von einer Privatperson erwarten, dass es eine Innenverpackung gibt?

Ein Nachbar hat das Paket angenommen und entsprechend wurde da nichts reklamiert. Wäre aber genauso gelaufen, wenn ich es angenommen hätte ...

Das Paket war genau an einer Seiten Kante auf. Also nur längs der Kante eingerissen. Kein richtiges "Loch" oder sowas. Die Spalte öffnet sich nur, wenn von oben Druck auf das Paket raufkommt. Das hätte ich bestimmt nicht gesehen bzw. gar nicht darauf geachtet. Erst beim Aufmachen habe ich gemerkt, dass es an der Seite beschädigt ist.
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