Zitat:
Zitat von Schonkiternochsurfer
Nein, das stimmt so nicht, nur die ersten 6 Monate, danach ist Beweislastumkehr,
|
doppelt nein.
Aktuell gilt in der Gewährleistung:
die ersten 12 Monate mit Beweisslastumkehr, danach 12 Monate normale Beweisslast.
Normal heisst, der Käufer muss nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf angelegt war, was selten gelingt.
Es ist sehr wichtig das wir Verbraucher unsere Rechte genau kennen. Uns stehen Profis gegenüber die exakt wissen was Sache ist, aber natürlich uns nicht direkt beraten wollen oder dürfen.
ganz typisches Beispiel: Ich Kaufe Produkt x im Fachgeschäft. Ausgepackt und in Betrieb genommen. Defekt. Ins Fachgeschäft zum Verkäufer zurückgetragen, dort wird gesagt: `Wenden sie sich an den Hersteller, sie haben Garantie`. Ich denen klar gemacht das ich meine Rechte kenne und mein Ansprechpartner der Verkäufer ist und ich mich nicht an den Hersteller wenden will. Weil Garantien fast beliebig einschränkbar sind, Gewährleistung aber gesetzlich geregelt ist. Ab da war die schnelle Abwicklung pötzlich kein Problem mehr.