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Alt 07.10.2020, 11:00   #26
Alexomator
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Zitat:
Zitat von DieWelle Beitrag anzeigen
Die Aussage des Kölner Gesundheitsamts ist ja interessant.
Die Vorgaben und Ausnahmen bzgl. einer Absonderung entspr. §3 Teil 4 Ziffer 3 haben nichts mit der Meldepflicht nach §2 zu tun. So jedenfalls mein Verständnis. Ob das Gesundheitsamt in Köln vielleicht ein Kölsch zu viel hatte, als sie die Verordnung gelesen haben?

§ 2 Meldepflichten
(1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Absatz 3 hinzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Das würde ja der Auskunft von Land.nrw widersprechen. Hast du eine Quelle dazu?

EDIT: Okay, habe es gefunden. Wäre cool wenn man Dinge nicht aus dem Zusammenhang reißt sondern wenn dann schon durchliest und korrekt zitiert:

Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/f...esefassung.pdf

§ 3 - Absonderung für Ein- und Rückreisende, Beobachtung, Ausnahmen von der Absonderung
[...]
(4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner
[...]
3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben
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