Zitat:
Zitat von DieWelle
Das ist soweit richtig. Du hast allerdings ein kleines, aber unfeines Detail vergessen: Auch nach weniger als 24 h Aufenthalt in einem NL-Risikogebiet muss man bei Rückkehr nach NRW eine Meldung beim lokal zuständigen Gesundheitsamt machen, dass man dort war.
Was das für potenzielle Folgen haben kann, falls das Gesundheitsamt diese Infos z.B. an den Arbeitgeber weitergibt, muss jeder für sich bewerten.
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Ja? Kannst Du eine Quelle nennen? In der Coronaeinreiseverordnung ist mir diesbezüglich nichts aufgefallen.