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Alt 05.10.2020, 19:33   #9
DieWelle
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Zitat von Juan Beitrag anzeigen
Die Coronaeinreiseverordnung NRW besagt, dass wenn man innerhalb von 24h aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, kein Test und keine Quarantäne fällig ist. Das gilt allerdings nur, wenn man keine Symptome hat....
Das ist soweit richtig. Du hast allerdings ein kleines, aber unfeines Detail vergessen: Auch nach weniger als 24 h Aufenthalt in einem NL-Risikogebiet muss man bei Rückkehr nach NRW eine Meldung beim lokal zuständigen Gesundheitsamt machen, dass man dort war.
Was das für potenzielle Folgen haben kann, falls das Gesundheitsamt diese Infos z.B. an den Arbeitgeber weitergibt, muss jeder für sich bewerten.
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