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Alt 30.04.2022, 05:51   #14013
hmooslechner
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Gestern um 17:30 bekam ich das Ergebnis meines Freitest-Versuches - mit dem Ergebnis - "Virus nachweisbar" 32 h nach Proben-Abgabe. Zu diesem Zeitpunkt war an allen 3 PDF-Blättern kein CT "cycle treshold"-Wert angebgeben und es stand an der Stelle des CT-wertes im Formular - "folgt".

Kurz später langte der behördliche Bescheid mit der Verlängerung der Absonderung ein. Das ging im Gegensatz zum Testergebnis blitzschnell.


Und jetzt kommts:

Heute Früh hab ich mir das Formular nochmals neu heruntergeladen - diesmal ist der CT-Wert eingetragen - 31.56 - also über dem Wert von 30, welche die Poilitik sich selber als Regel vorgegeben hatte.

Zitat aus dem Absonderungsbescheid:

Zitat:
Die angeführten Verhaltensregeln müssen dann nicht eingehalten werden, wenn das Vorliegen eines negativen PCR Testergebnisses auf SARS-CoV-2 oder eines positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2 mit einem CT Wert ≥ 30 bei einer behördlich vorgesehenen „Drive In“ Testeinrichtung frühestens am 26.04.2022 bestätigt wurde

Mit anderen Worten: Das Labor hat den Wert offensichtlich über Nacht künstlich zurückgehalten, um die Behörde dazu zu bringen, mich als Kunden künstlich weiter "im Privatknast" zu halten - nachweisbar, offensichtlich mit der Hoffnung, dass ich "aufgeben würde" und einfach die volle Zeit zuhause bliebe.

Wäre ich ohnehin - bzw- ich würde niemals bewußt alle Vorsicht in den Wind schlagen. Da hätten "die" sich bei mir ohnehin nicht die Mühe machen müssen.


Ich erzähle das alles nur als Hinweis darauf, wie bei uns der quasi- releigiöse Fanatismus der Coron@zis an Stellen der Machtausübung so auswirkt - und das dieses Thema mitnichten bereits vorbei ist.

Der richtige juristische Ausdruck für so ein Vorgehen wäe wohl am ehesten "Freiheitsberaubung"..


Geändert von hmooslechner (30.04.2022 um 06:20 Uhr)
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