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Alt 15.10.2018, 09:50   #19
Bastelwikinger
Genuss-Rutscher
 
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Zitat:
Zitat von DieWelle Beitrag anzeigen
Mir ist trotzdem nicht klar, wie diese beiden Zitate zu konvergieren sind:

1) "Größe pro Gepäckstück darf die Größe von 158 cm (Höhe + Breite + Länge) nicht überschreiten."

2) "Sportgepäck kann auf Ihr Freigepäck angerechnet werden, wenn Anzahl und Gewicht entsprechend der Freigepäckvorgaben Ihrer Reiseklasse nicht überschritten sind."
glücklicherweise scheint die Lufthansa ihre Regeln sehr exakt zu formulieren.

Es steht ja genau Gewicht und Anzahl drin und nicht Maße!
Genauso ist es gemeint.
Sport oder Sondergepäck zeichnet sich eben durch abweichende Maße aus!

Zitat:
Zitat von DieWelle Beitrag anzeigen
Wird es tatsächlich so gehandhabt, dass bei Sportgepäck, welches auf Standard-Freigepäck angerechnet wird, plötzlich das Gurtmaß egal ist?
Kan ich mir kaum vorstellen...
für die Sportgepäcke müsste es wieder eigene maximale Maße geben, vermute ich, diese sind natürlich teilweise deutlich grösser als das Gurtmaß des Normalgepäcks.

Die Besonderheit bei Lufthansa ist das ein Gepäckstück (Sportgepäck) eben grösser sein darf, ohne Aufzahlen, aber nicht schwerer (beachte: Tarifeinschränkungen, Streckeeinschränkungen, Anmeldepflicht, Ablehnungsmöglichkeit, ...).

Beispiel: Ich bin mit Lufthansa Frankfurt-Mauritius mit einem Sportgepäck-Fahrrad statt einem Koffer gereist. Alles `Gepäck` war im Handgepäck. Gewichtslimits eingehalten. Kein Aufpreis.


Geändert von Bastelwikinger (15.10.2018 um 12:14 Uhr)
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