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ak200 27.03.2024 17:15

Insolvenzverfahren Online-Surfshop
 
Achtung, der Laden befindet sich seit dem 6.2. im Insolvenzverfahren.

Ich könnte mir vorstellen, dass normales Bestellen nach wie vor problemlos funktioniert, Rückerstattungen sind aber nicht möglich!

Ich habe mir mehrere Teile bestellt und das am besten passende behalten, jetzt bekomme ich das Geld für die zurückgesandten Teile aber nicht wieder erstattet...

Orax1 27.03.2024 17:54

??
 
Grundsätzlich immer vorsichtig sein bei solchen Äußerungen, aber ohne Namen zu nenne ist der Thread völlig sinnlos.

Orax1 27.03.2024 17:56

ach so, jetzt verstanden. Der Online Surfshop heißt Online Surfshop. Sorry, kannte ich nicht.

Smeagle 28.03.2024 08:28

Ist leider wahr:

https://neu.insolvenzbekanntmachunge...85829516559971

Smeagle 28.03.2024 08:53

Ich finde das sehr überraschend, dass man davon nichts erfährt auf der Webseite. Muss das nicht öffentlich gemacht werden? Muss man wirklich selber aktiv im Register suchen, wenn man da sicher gehen will?

Ich verstehe schon, wenn der Shop ein Schild aufhängt, dass er im Insolvenzverfahren ist, bedeutet das, er hat wenig Chancen da heil raus zu kommen, aber andererseits ist der Verbraucherschutz da nicht wichtiger?

Andre23 28.03.2024 10:25

Schon dreist das ganze denn da wird auch noch der Social Media Account fleissig weiter gefüttert mit neuen Rabatt Codes und Produktvorstellungen.

Archibald01 28.03.2024 14:48

klarer fall für niclas matthei

Neoprengooru 04.04.2024 18:29

Einkaufen trotz Insolvenzverfahren
 
Hey zusammen,
es stimmt, dass über WSM. Funsport am 06.02.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordet wurde.
Es ist aber auch richtig, dass der Geschäftsbetrieb seitdem uneingeschränkt weiter läuft und das das auch von vorne herein feststand. Es ist das Ziel das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Nach einigen holprigen Wochen laufen die Prozesse auch weitestgehend normal weiter.

Es ist richtig, dass Kunden, die vor dem 06.02.2024 Waren bestellt haben und diese retourmieren, diese aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden konnten.

Was aber wichtig ist. Alle Bestellungen und Auslieferungen nach dem 06.02.2024 werden ganz normal ausgeliefert und auch Retouren werden ganz normal erstattet.

Der Geschäftsbetrieb im Ladengeschäft in Oldenburg sowie der Online Handel im www.online-surfshop.de, Ebay, Decathlon, Amazon usw. läuft ganz normal weiter. Die Surfstation in Bad Zwischenahn und auch alle Events unter www.wsm-events.de finden ebenso weiterhin statt.

Für alle Unnanehmlichkeiten die bei allen Kunden und Lieferanten enstanden sind möchte ich mich hiermit auch noch einmal entschuldigen.

Wir freuen uns, dass wir auch in Zukunft, als zuverlässiger Wasser- und Wintersporthändler regional und überregional agieren können und dass wir die Sanierung des Unternehmens zügig umsetzten können.

Bei Fragen sind wir wie gewohnt zu erreichen.

Beste Grüße Kai

Smeagle 05.04.2024 08:42

Zitat:

Zitat von Neoprengooru (Beitrag 1493993)
Es ist richtig, dass Kunden, die vor dem 06.02.2024 Waren bestellt haben und diese retourmieren, diese aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden konnten.


"Konnten"... Wie geht es damit weiter?

Kuestenjunge456 05.04.2024 09:04

Zitat:

Zitat von Smeagle (Beitrag 1494013)
"Konnten"... Wie geht es damit weiter?

Das Insolvenzforderungen, die je nach Fortgang des Verfahrens zur Tabelle angemeldet werden müssen und dann je nach Insolvenzgruppe per Quote befriedigt werden. Da hat die Insolvenzverwaltung wegen der Gläubigergleichbehandlung auch keinen Spielraum.

Smeagle 05.04.2024 09:07

Zitat:

Zitat von Kuestenjunge456 (Beitrag 1494014)
Das Insolvenzforderungen, die je nach Fortgang des Verfahrens zur Tabelle angemeldet werden müssen und dann je nach Insolvenzgruppe per Quote befriedigt werden. Da hat die Insolvenzverwaltung wegen der Gläubigergleichbehandlung auch keinen Spielraum.

Ja, aber das ist doch mehr ein Thema, wenn der Rettungsversuch fehlschlägt. Wenn der Betrieb weiterläuft, darf das nicht auf Kosten von einzelnen Geschädigten passieren, eine Aussage dazu hat mir gefehlt, deshalb frage ich nach.

tinoG 05.04.2024 09:35

sehr schade...der shop war mal ganz gut...bestimmt 10 Neoprens in den letzten jahren dort gekauft.
Jedenfalls meilen besser als ein anderer Ship über den hier im Forum auch schon einiges geschrieben wurde:rolleyes:

Kuestenjunge456 05.04.2024 10:46

Zitat:

Zitat von Smeagle (Beitrag 1494016)
Ja, aber das ist doch mehr ein Thema, wenn der Rettungsversuch fehlschlägt. Wenn der Betrieb weiterläuft, darf das nicht auf Kosten von einzelnen Geschädigten passieren, eine Aussage dazu hat mir gefehlt, deshalb frage ich nach.

Du musst unterscheiden zwischen vor der Insoantragstellung und danach. Wenn der vorläufige insolvenzverwalter den Shop weiterbetreibt,ist nach der Antragstellung für Kunden alles wie gehabt (bis auf mögliche GWL - Themen, soweit die Sanierung fehl schlagen sollte. Wie ich bereitsgeschrieben hatte, sieht’s halt für Kunden vor der Antragstellung schlecht aus, da diese nur aus der Quote befriedigt werden. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidet später die Gläubigerversammlung. Genaueres kann man hier nicht sagen, da ja keine weitere Infos zum Verfahren vorliegen.

Neoprengooru 05.04.2024 13:07

Retournierte Waren
 
... alle Kunden/ Kundinnen, die Waren retourniert haben, sind rechtmäßige Eigentümer, wenn diese bezahlt sind (was bei Vorkasse immer der Fall sein dürfte). Als Eigentümer:in haben die Kunden/ Kundinnen ein Eigentumsvorbehalt und dürfen die Ware wieder in Empfang nehmen. Lediglich die Erstattung des Kaufbetrags darf nicht stattfinden. Bitte in dem Fall einfach mit uns Kontakt aufnehmen. Wir sind wirklich bemüht im Sinne aller Kunden/ Kundinnen zu agieren.

FrankP 23.04.2024 15:16

Zitat:

Zitat von Neoprengooru (Beitrag 1494038)
... alle Kunden/ Kundinnen, die Waren retourniert haben, sind rechtmäßige Eigentümer, wenn diese bezahlt sind (was bei Vorkasse immer der Fall sein dürfte). Als Eigentümer:in haben die Kunden/ Kundinnen ein Eigentumsvorbehalt und dürfen die Ware wieder in Empfang nehmen. Lediglich die Erstattung des Kaufbetrags darf nicht stattfinden. Bitte in dem Fall einfach mit uns Kontakt aufnehmen. Wir sind wirklich bemüht im Sinne aller Kunden/ Kundinnen zu agieren.


Hallo Kai,
genau das ist in meinem Fall nicht geschehen, hier kurz die Fakten:
Neo bestellt bei Euch Ende Dezember, bezahlt, erhalten, passt nicht, abgeklärt mit Euch, dass ich den Neo zurücksende und mein Geld zurück erhalte.
Also zurückgesendet und gewartet, dann MAil an Euch und Antwort, es hiess,
Ihr seid in Isolvenz, keine Rückzahlung möglich, aber Ihr schickt mit den Neo wieder zu.
Dann habe ich wieder gewartet und nichts passiert.
Erneut Mail an Euch, es hiess, der Hersteller des Neos hat die Lagerware bei Euch abgeholt , darunter auch meinen bezahlten Anzug, (also mein Eigentum), ich werde in die Liste der Gläubiger eingetragen, auf mein Veto diesbezüglich keine Antwort mehr.
Btw verkauft Ihr immer noch Neos dieses Herstellers, die lt. Webshop sofort erhältlich sind.

Bitte um Klärung
VG Frank

UPDATE:
Ich bekomme den Anzug jetzt vom Hersteller wieder zugeschickt


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